Michael Schneider schreibt zur Schachspalte über den Abstieg des SC Iffezheim:

1. Der badische Schachverband hat in der jüngeren Vergangenheit zwei Prozesse verloren, dabei mußten jeweils knapp über 2000 Euro Gerichtskosten bezahlt werden. (Das kann man auch in den Kassenberichten des BSV nachlesen) Die 5000 Euro sind deshalb wohl eindeutig zu hoch gegriffen, um das Risiko von Iffezheim größer darzustellen.
 
2. Der SC Oberwinden hat seinen Einspruch Anfang Mai abgegeben. Danach muss zuerst geprüft werden, ob der Einspruch formal korrekt ist.
Das Turniergericht SOLL innerhalb vier Wochen entscheiden, eine Verpflichtung gibt es nicht, da der Fall unter Umständen auch sehr komplex sein kann und die Personen keine Angestellten des Verbandes sind, sondern in der Regel Beruf und Familie haben.
Michael Pfleger ist Rechtsanwalt und hat eine eigene Kanzlei. Die Gerichtstermine sind über ganz Deutschland verstreut und lassen sich nicht kurzfristig verschieben. Wenn man auf den Kalender schaut, sieht man zudem, dass Mitte Mai Pfingsten war, also Urlaubszeit. Die Entscheidung ist am 6. Juni gefallen, das sind gerade mal 5 Wochen. Die ganze zeitliche Darstellung ist also völlig überzogen widergegeben.
 
3. Bernhard Ast ist erst zurückgetreten, nachdem das Urteil bekannt geworden ist, die beschriebene Kausalität ist also absolut falsch.
 
4. Das Turniergericht setzte das Entscheidungsspiel an. Da der Vorsitzende des Turniergerichts nicht die technischen Hilfsmittel hat, (Adressen etc.) wurde ich mit der Ausführung beauftragt.
 
5. Iffezheim ist für mich völlig unerklärlicherweise zum Entscheidungsspiel nicht angetreten. Das Urteil hätte man auch danach prüfen können, rechtliche Defizite hätte es durch das Antreten und spielen auf keinen Fall gegeben. Man hat sich damit fahrlässig und ohne Not selbst in eine Situation gebracht, in der nur noch ein Gang vor ein ordentliches Gericht möglich war.
 
6. Das Turniergericht hat eine Stellungnahme von Iffezheim nicht abgewartet und räumt dieses Versäumnis auch ein. Wenn Iffezheim seine Stellungnahme noch nachträglich abgeben hätte, was ebenfalls versäumt wurde, hätte sich das Turniergericht damit noch beschäftigt und in die Entscheidungsfindung einfließen lassen, nach eigenen Angaben auch mit der Möglichkeit, zu einem anderen Urteil zu kommen. Da nichts einging musste das TG auch nicht reagieren.
 
7. Das "Käse"-Zitat stammt nicht von Uwe Pfenning sondern von Jörg Eilers (Iffezheim). Ich habe bis heute von Iffezheim keinen einzigen Fall übermittelt bekommen, in dem die TO ein Loch hätte. Ich nehme Anregungen diesbezüglich gerne für die nächste TOA-Sitzung auf.
 
8. Weder der Präsident noch das Präsidium oder irgendein anderes Gremium innerhalb des BSV kann das Urteil des Turniergerichts laut Verfahrensordnung aufheben. In Iffezheim ist man da wohl einer Fata Morgana hinterhergelaufen. Das von Präsident Pfenning angestrebte Gespräch hätte ebenfalls keine rechtliche Wirkung entfalten können.
 
9. Eine Aufstockung der Verbandsliga auf 11 Mannschaften ist rechtlich völlig unmöglich. Oberwinden und Iffezheim sind auf Rang 8 und 9 gelandet. Da es aufgrund der TO zwei Absteiger geben muss, muss eine der beiden Mannschaften die Klasse verlassen. Die strittige Frage war nur, wie das entschieden wird.
 
10. Es wurde die Möglichkeit einer "Begnadigung" ist Spiel gebracht. Begnadigungen gibt es nur nach Strafen. Ein sportlicher Abstieg ist keine Strafe, daher kann es auch keine Begnadigung geben. Außerdem sollte sich das Präsidium, das für Begnadigungen zuständig ist, tunlichst aus dem Spielbetrieb heraushalten.
 
11. Mit zwei ungeraden Klassen (Verbandsliga und Landesliga) wäre im gesamten südbadischen Raum eine massive Wettbewerbsverzerrung eingetreten, da die spielfreien Mannschaften ihre unteren Mannschaften ohne Nachteil hätten verstärken können. Das hätte mindestens 20 bis 30 oder noch mehr Spiele und praktisch jede Klasse betroffen. Ein verantwortungsvoller Turnierleiter kann das unmöglich befürworten.
 
12. Mein persönlicher Fehler war, dass ich bei der Neufassung der TO den Paragraph A-7.1.2 übersehen habe. Für mich hat der Artikel H-2.1 eine höhere Gewichtung, dies wird aber unterschiedlich bewertet. Bei der nächsten TOA-Sitzug  wird diese Diskrepanz bereinigt.